Mein Verein
Bekanntmachungen:
Rote Linie: Von D - H = Zaun
Blaue Linie: Von A - E = Fußweg
Gelbe Linie: Von H - D (offene Seite von Rot) = Angelzone
Bitte die Autos nicht an oder um den See abstellen!
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Aktuelle Hessische Fischereiverordnung:
Erstbesatz am Bergwerksee
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Das Angeln am Schützensee ist somit, unter Beachtung der nach wie vor gültigen Kontaktsperre, wieder gestattet.
Die gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften sind zwingend einzuhalten,
bei Nichteinhaltung entfällt die Angelerlaubnis für diesen Tag.
Bitte beachtet den folgenden Hinweis:
Nach den Auslegungshinweisen zur 4. VO zur Bekämpfung des Corona-Virus ist „Jagd und Fischerei“ erlaubt. Es findet sich in der VO auch keine Einschränkung dieser Tätigkeiten. Allerdings sind Zusammenkünfte in Vereinen oder ähnliches untersagt (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 der 4. VO), sowie Aufenthalte im öffentlichen Raum mit mehr als einer weiteren, nicht zum Hausstand gehörenden Person, sowie Picknicken, Feiern, Grillen, etc. (§ 1 Abs. 2 der 3. VO). Demnach ist das Angeln – unter Beachtung der Kontaktverbote der 3. VO - grundsätzlich zulässig, nicht jedoch z. B. ein gemeinsames Fischen als Vereinsveranstaltung, oder ein anschließendes Grillen, ein Stammtisch in der Anglerhütte o. ä.
Zur Info: Die Polizei führt vermehrt Kontrollen zur Einhaltung des Kontaktverbotes durch also Haltet Euch an die Vorgaben
Der Vorstand
Wir werden unsere Mitteilungen oder wichtige Informationen künftig, wie im Rundschreiben 2020 mitgeteilt, per E-Mail versenden.
Zum Datenabgleich sendet bitte eine Testmail an:
info@asv-reichelsheim-ev.de